Tätigkeitsschwerpunkte von Rechtsanwältin Uta Scheel
Verwaltungsrecht, insbesondere öffentliches Dienstrecht und Arbeitsrecht
Das öffentliche Dienstrecht betrifft die Beschäftigten bei einem öffentlich – rechtlichen Arbeitgeber, also Beschäftigte des Bundes, eines Bundeslandes oder anderer Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts. Hierzu zählen die Beamten, die Angestellten und die Arbeiter im öffentlichen Dienst, die Richter und die Berufssoldaten. Rechtliche Fragestellungen ergeben sich in vielen Bereichen, zum Beispiel bei Streitigkeiten hinsichtlich der Ernennung bzw. Einstellung, der Laufbahn und Beurteilung, statusrechtlicher oder funktioneller Änderungen (Versetzungen, Abordnungen, Umsetzungen), Eintritt oder der Versetzung in den Ruhestand, Verlust der Beamtenrechte oder Entlassung, Einleitung von Disziplinarverfahren oder Pflichtverletzungen und Haftung auf Schadensersatz.
Das Arbeitsrecht bezeichnet die Summe der Rechtsnormen, die sich auf die vom Arbeitnehmer in abhängiger Tätigkeit geleistete Arbeit beziehen. Es ist als Arbeitnehmerschutzrecht entstanden und dient auch heute vornehmlich dem Schutz des Arbeitnehmers. Für den Arbeitnehmer ist der Arbeitsvertrag, den er mit dem Arbeitgeber schließt, regelmäßig das wichtigste Rechtsgeschäft.
Schadensersatzrecht, insb. im öffentlichen Recht und im Arzthaftungsrecht
Unter Arzthaftung versteht man die Verantwortung eines Arztes gegenüber einem Patienten bei schuldhaftem Handeln, welche infolge der Ausübung seiner ärztlichen Tätigkeit entsteht. Wenn ein Arzt einen Patienten behandelt, so kommt damit – rechtlich betrachtet – ein Behandlungsvertrag zustande. Aufgrund dieses Dienstvertrages schuldet der Arzt nicht einen bestimmten Erfolg – Heilung des Patienten kann er nicht zusichern –, sondern fachgerechte Bemühungen mit dem Ziel der Heilung oder Linderung von Beschwerden. Verstößt er gegen diese Pflicht, spricht man von einem Behandlungsfehler, aufgrund dessen der Arzt dem Patienten, wenn die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, zum Schadenersatz verpflichtet ist. Die ärztlichen Pflichten und möglichen Verstöße lassen sich im Wesentlichen gruppieren in Behandlungsfehler, Aufklärungsversäumnisse, Dokumentations- fehler und sonstige Pflichtverstöße.
Strafrecht
Kernbereich des Strafrechts ist die Strafverteidigung. Der Schwerpunkt der Kanzlei liegt in der Verteidigung vom Amts- und Wirtschaftsdelikten.
Der Verletzte einer Straftat kann unter bestimmten Voraussetzungen Rechte als Nebenkläger wahrnehmen. Für bestimmte Delikte (z.B. Vergewaltigung, Beleidigung und Körperverletzung) steht dem Geschädigten das Recht der Nebenklage zu, wenn der Täter zur Tatzeit mindestens 18 Jahre alt gewesen ist. Als Nebenkläger oder Nebenklägerin haben Sie erweiterte Rechte, z.B. bei der gesamten Gerichtsverhandlung anwesend zu sein, Fragen und Anträge zu stellen sowie Erklärungen abzugeben, Auskünfte und Abschriften aus den Akten zu erhalten, ohne dies besonders begründen zu müssen oder Rechtsmittel einzulegen.
Geschädigte einer Straftat erleiden häufig auch vermögens- rechtliche Schäden, zB. besteht bei einer Körperverletzung regelmäßig ein Anspruch auf Wiedergutmachung in Form des Schmerzensgeldes. Solche zivilrechtlichen Ansprüche können auch in einem Strafverfahren gegen den Schädiger geltend gemacht werden, wenn die Ansprüche durch dessen Straftaten verschuldet wurden. Dies erfolgt durch das Adhäsionsverfahren.
Sonstiges besonderes Verwaltungsrecht
Das besondere Verwaltungsrecht beinhaltet Rechtsbereiche aus dem Recht der Exekutive, der Staatsverwaltung. Es regelt die Rechtsbeziehungen des Staates zu seinen Bürgern, aber auch die Funktionsweise der Institutionen der Verwaltung und ihr Verhältnis zueinander. Das besondere Verwaltungsrecht stellt dabei fachspezifische Rechtsregeln für spezielle Tätigkeiten einzelner Verwaltungszweige auf (z.B. Baurecht, Kommunalrecht, Strassenverkehrsrecht und viele andere).
Die Tätigkeit für Sie kann eine Beratung, eine Vertretung vor den Behörden oder Gerichten oder auch eine rechtliche Begutachtung oder Projektbegleitung sein. Fragen Sie einfach nach. |